01.01.2024 - 10:20 Uhr | Familie
Das neue Jahr hält einige Veränderungen für uns Familien bereit, die sich sowohl auf die finanzielle Situation als auch auf den Alltag auswirken werden. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Euch zusammen und geben Euch einen Überblick über die relevanten Änderungen, die uns alle im kommenden Jahr erwarten.
1. Kinderfreibetrag erhöht sich
Eine erfreuliche Nachricht: Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Dies entspricht 3.192 Euro je Elternteil. Gutverdiener profitieren besonders, Eltern mit einem gemeinsamen Einkommen von über 80.000 Euro sollten prüfen, ob sich eher der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld lohnt.
2. Mindestunterhalt steigt für getrenntlebende Familien
Barunterhaltszahler müssen höhere Beträge beim Kindesunterhalt berücksichtigen. Die neuen Sätze der Düsseldorfer Tabelle sehen vor:
- Für Kinder bis sechs Jahren: 480 Euro (statt 437 Euro),
- Für Kinder bis elf Jahren: 551 Euro (statt 502 Euro),
- Für Kinder von zwölf bis 18 Jahren: 645 Euro (statt 588 Euro).
Gleichzeitig erhöht sich aber auch der Eigenbedarf für Unterhaltsschuldner.
3. Neue Regelungen beim Elterngeld
Paare, die ab dem 1. April 2024 Elterngeld beantragen, müssen beachten, dass die gemeinsame Einkommensgrenze auf 200.000 Euro gesenkt wurde. Alleinerziehende erhalten Elterngeld bis zu einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro.
4. Weniger gemeinsame Elternzeit
Ab diesem Jahr können Eltern nur noch einen statt zwei Monate gemeinsam in Elternzeit gehen. Die Möglichkeit zur Aufstockung der Elternzeit auf 14 Monate bleibt bestehen, jedoch müssen Eltern jeweils einen der beiden Zusatzmonate alleine nehmen.
5. Kinderzuschlag steigt und höherer Grundfreibetrag
Ab sofort steigt der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen von 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat. Gleichzeitig erhöht sich der Grundfreibetrag der Einkommensteuer für Verheiratete auf 23.658 Euro und für Ledige auf 11.784 Euro.
6. Mehr Geld für Schulbedarf
Wir Eltern können uns über höhere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket freuen. Im ersten Schulhalbjahr stehen nun 130 Euro (statt 116 Euro) und im zweiten Halbjahr 65 Euro (statt 58 Euro) zur Verfügung.
7. Erleichterungen beim Kinderkrankengeld
Ab diesem Jahr erhalten Eltern bereits ab dem vierten Krankentag eine ärztliche Bescheinigung für Kinderkrankengeld. Die Zahlung erfolgt für 15 Tage je Kind.
8. Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung
Auszubildende, die weite Strecken zur Ausbildungsstätte zurücklegen, profitieren ab April von einem Mobilitätszuschuss. Die Azubi-Mindestvergütung steigt ebenfalls in den verschiedenen Ausbildungsjahren.
9. Ende für den Kinderreisepass
Ab sofort ist die Beantragung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Das bisherige Dokument, das für Kinder unter 12 vorgesehen war, wird durch einen elektronischen Reisepass mit erweiterter Gültigkeitsdauer und der Option für weltweite Reisen ersetzt. Allerdings bringt diese Neuerung zusätzliche Kosten mit sich, da der elektronische Reisepass mit 37,50 Euro teurer ist als der bisherige Kinderpass, der lediglich bei 13 Euro lag. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegens, Islands, der Schweiz, Liechtensteins und in die Türkei genügt jedoch ein Personalausweis. Wenn es um Reisen außerhalb der EU geht, wird in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass für das Kind erforderlich sein.
10. Finanzielle Unterstützung von der Steuer absetzen
Eltern, die im Jahr 2024 ein Kind finanziell unterstützen, können dies als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gelten jedoch bestimmte Einschränkungen, die es zu beachten gilt.